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Ausländische Rechnungssteller

Für ausländische Rechnungssteller gelten spezifische Vorgaben bezüglich der Art und Weise, wie Rechnungen ausgestellt werden. Die Bestimmungen hängen dabei vom Herkunftsland des Rechnungsempfängers ab. Daher ist es wichtig, sich vor der Ausstellung einer Rechnung über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften im Zielmarkt zu informieren. Ausländische Unternehmen, die gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klassifiziert sind und Leistungen für die Bundesverwaltung in Deutschland im Rahmen öffentlicher Aufträge erbringen, haben die Verpflichtung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen gemäß den Bestimmungen der E-Rechnungsverordnung (E-RechV).