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eRechnungsverordnung des Bundes

Die eRechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) regelt die elektronische Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung. Sie konkretisiert die Anforderungen des eRechnungsgesetzes und ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU auf Bundesebene. Inhalte der Verordnung sind unter anderem der Rechnungsempfang sowie -ausstellung und -übermittlung als auch das Format und die darin benötigten Informationen.