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GoBS

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme beinhalten Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen. Sie dienen dazu, die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) speziell für die Buchführung mit digitaler Verwaltung zu konkretisieren. Für Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014 bis heute gelten aber die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).