Skip to main content

Inhalt einer eRechnung

Eine eRechnung muss gemäß § 5 der eRechnungsverordnung (E-RechV) des Bundes neben den umsatzsteuerlichen Anforderungen (vgl. § 14 des UStG) verpflichtend einige Informationen enthalten. Dazu gehören unter anderem die Leitweg-Identifikationsnummer, die Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum, die Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers und die De-Mail- oder eMail-Adresse des Rechnungsstellers. Die Leitweg-ID wird im Normalfall bei der Auftragserteilung mitgeteilt. Optional müssen zusätzlich Auftragsnummer und Bestellnummer angegeben werden.