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QeS

Mit der Qualifizierten elektronischen Signatur (QeS) wird sichergestellt, dass Nachrichten oder Dokumente wirklich von ihrem angegebenen Absender stammen und während der Übertragung nicht verändert wurden (Integrität und Authentizität). Obligatorisch ist die Signatur aus steuerlicher Sicht aber bei der eRechnungsstellung seit Juli 2011 nicht mehr - seither sind eRechnung und Papierrechnung nämlich gleichgestellt.