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Rechnungseingangsplattformen des Bundes

eRechnungen können bei den Rechnungseingangsplattformen des Bundes eingereicht werden. Empfangen werden diese dann anhand von zwei verschiedenen Plattformen. Für die unmittelbare Bundesverwaltung (z.B. Ministerien und Bundesoberbehörden) ist das die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE). Angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer erhalten ihre eRechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Zum Übermitteln von E-Rechnung per ZER oder OZG-RE ist eine vorherige Registrierung notwendig.