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Belgien: Grünes Licht für die B2B-eInvoicing-Gesetzgebung

Für Unternehmen, die in Belgien tätig sind, gibt es weitreichende Neuigkeiten. Anfang Januar 2024 hat das belgische Parlament grünes Licht für die obligatorische B2B-eInvoicing-Gesetzgebung gegeben. Was bedeutet das, wer ist betroffen?

In diesem Academy-Infobeitrag erfahren Sie alles über Status, Hintergründe und die Vorteile, Kunde im TRAFFIQX®-Providernetzwerk zu sein!

Belgien beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2026 eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde nun Anfang Januar 2024 an die Abgeordnetenkammer übermittelt. Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung vom EU-Rat angestrebt, um von den aktuellen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) abweichen zu dürfen.

Das ist nichts Ungewöhnliches, denn beispielsweise auch Italien, Polen, Frankreich, Ungarn und zuletzt sogar Deutschland mussten bereits diesen Weg gehen, um das obligatorische eInvoicing auf nationaler Ebene voranzubringen.

Darstellung von verpflichtenden Auflagen zu eInvoicing und eReporting in Belgien in übersichtlicher Zeitstrahlform ab 2022 bis 2026

Die gegebenenfalls daraus resultierenden Verwirrungen vor allem bei internationalen Geschäften und Rechnungsstellungen sind jedoch für Kunden des TRAFFIQX®-Providernetzwerks kein Problem: Sie profitieren von der steten Umsetzung aller aktuellen und länderspezifischen Vorgaben.

Wer ist vom belgischen eRechnungsgesetz betroffen?

Unternehmen mit Sitz in Belgien sowie ausländische Firmen, die in Belgien eine umsatzsteuerliche Niederlassung haben, sollen zur Ausstellung von eRechnungen verpflichtet werden. Ebenso wird erwartet, dass nicht in Belgien ansässige Empfänger von Leistungen dazu verpflichtet werden, elektronische Rechnungen für in Belgien erbrachte Dienstleistungen zu akzeptieren. Die Einführung einer Berichterstattungspflicht ist dabei erst in einem späteren Schritt vorgesehen.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzesvorschlag ist also jetzt auf dem Weg zum belgischen König zur Unterzeichnung und wird demnächst als Dekret im Amtsblatt veröffentlicht.
Am besten markieren Sie jetzt schon den Tag im Kalender: Die belgische B2B-eInvoicing-Pflicht soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, sofern das Land die erhoffte Ausnahme von der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie erhält. Der Antrag dafür wurde bereits im Oktober 2023 gestellt.

Darf’s noch etwas mehr Info sein?

Informieren Sie sich über die Gesetzgebung auf der Website der Belgische Abgeordnetenkammer (Niederländisch und Französisch).


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