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Polen verschiebt erneut Einführung der verpflichtenden eRechnung

Die ursprünglich für Juli 2024 geplante Einführung der verpflichtenden eRechnung in Polen wurde am 19. Januar 2024 durch das Finanzministerium verschoben. Damit wurde der im Frühling 2022 veröffentlichte Termin erneut geändert. Diese Verlautbarung besagte, dass ab April 2023 die Ausstellung und der Empfang von geschäftlichen Rechnungen (B2B) verpflichtend über das nationale elektronische Rechnungssystem Krajowy System e-Faktur (KSeF) erfolgen müsse.

Im Dezember 2022 wurde dieser Starttermin dann zunächst auf Januar 2024 und im Folgenden auf den 1. Juli 2024 verschoben. Am 19. Januar verkündete das polnische Finanzministerium nun, dass aufgrund “schwerwiegender Fehler” im KSeF-System die Einführung der obligatorischen eInvoicing-Regelung nicht wie geplant umgesetzt wird. Ein neuer Starttermin wurde von den polnischen Behörden bisher noch nicht festgelegt. Das offizielle Statement des Finanzministers Andrzej Domański im Rahmen einer Pressekonferenz ist hier im Original als Videostream abrufbar:

Hintergrund zur polnischen eRechnung

Verantwortlich für die Digitalisierung der polnischen B2B-Rechnungsprozesse ist das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Technologie in Partnerschaft mit dem Łukasiewicz - Institut für Technologie in Poznań.


Die Einführung der elektronische Rechnung basiert auf dem Gesetz über elektronische Rechnungsstellung, eingeführt im November 2018, in Kraft seit dem 18. April 2019. Sie folgt damit der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU und betrifft Empfang und Verarbeitung in regionalen und lokalen Behörden. Für Lieferanten öffentlicher Verwaltungen gilt sie optional, gemäß ursprünglicher Planung ab Juli 2024 verpflichtend für B2B-Transaktionen. Angewendet werden die europäischen Standards unter UBL 2.1 und CII.