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Direktauftrag

Ein Direktauftrag wird gemäß § 14 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Leistungen vergeben, deren voraussichtlicher Wert 1.000 € (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreitet, ohne dass ein formelles Vergabeverfahren erforderlich ist. Dabei sollten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden. Entsprechend der E-Rechnungsverordnung (E-RechV § 3 Abs. 3 Nr. 1) müssen für solche Direktaufträge keine elektronischen Rechnungen gemäß den Vorschriften des § 3 Absatz 1 E-RechV erstellt und übermittelt werden. Für diese Art von Aufträgen können also immer noch Papierrechnungen oder andere nicht-elektronische Rechnungsformate verwendet werden.